Änderungen zwischen den Fassungen
Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut
1§ 0↗RIS↗
Art. 15neu
Artikel 15
Inkrafttreten
Die vorliegenden Satzungen treten in Kraft, sobald fünf Staaten Mitglieder des Zentrums geworden sind.