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Fassungsvergleich zu Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut××

Änderungen zwischen den Fassungen

Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut 1
Art. 15neu
in Kraft ab 22.06.1961 · idF BGBl. Nr. 202/1961 Art. 15↗RIS↗
Artikel 15
Inkrafttreten
Die vorliegenden Satzungen treten in Kraft, sobald fünf Staaten Mitglieder des Zentrums geworden sind.