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Fassungsvergleich zu Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit (UdSSR)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit (UdSSR) 1
Art. 15neu
in Kraft ab 06.06.1969 · idF BGBl. Nr. 319/1969 Art. 15↗RIS↗
Artikel XV
Das vorliegende Abkommen ist zu ratifizieren und tritt mit dem Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden, der in Moskau binnen kürzester Frist erfolgen wird, in Kraft.