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Fassungsvergleich zu Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Finnland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Finnland) 1
Art. 15neu
in Kraft ab 01.08.1979 · idF BGBl. Nr. 213/1979 Art. 15↗RIS↗
Artikel 15
Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Es tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.