Artikel 15
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Wege die Erfüllung ihrer innerstaatlichen Erfordernisse für das Inkrafttreten dieses Abkommens mitgeteilt haben.
Geschehen zu Prag am 30. September 1985 in zwei Urschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.