Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen – Flugverkehr (Tansania)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen – Flugverkehr (Tansania) 1
Art. 15neu
in Kraft ab 29.06.1974 · idF BGBl. Nr. 346/1974 Art. 15↗RIS↗
Artikel 15
Anpassung an multilaterale Übereinkommen
Dieses Abkommen und sein Flugstreckenplan sind in der Weise abzuändern, daß sie jedem multilateralen Übereinkommen, das für beide Vertragschließenden Teile verbindlich wird, entsprechen.