Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße
1§ 0↗RIS↗
Art. 15neu
Artikel 15
Die grenzüberschreitende Güterbeförderung unterliegt der Abgabenerhebung hebung gemäß den jeweils geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften der beiden Vertragsparteien.