Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 15neu
Art. 15
Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen schriftlich auf diplomatischem Weg kündigen. Die Kündigung wird am 90. Tag nach Eingang der Notifikation bei der anderen Vertragspartei wirksam.
Geschehen zu Belgrad, am 25. Juni 2003