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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Iran)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Iran) 1
Art. 15neu
in Kraft ab 11.07.2004 · idF BGBl. III Nr. 96/2004 Art. 15↗RIS↗
ARTIKEL 15
SPRACHE UND ANZAHL DER TEXTE
Dieses Abkommen erfolgt in zwei Urschriften in deutscher, persischer und englischer Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist. Im Falle unterschiedlicher Auslegung geht der englische Text vor.
Gezeichnet in Teheran, am 15.2.2001, der dem 27.11.1379 entspricht, durch Vertreter der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Islamischen Republik Iran.