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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Äthiopien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Äthiopien) 1
Art. 15neu
in Kraft ab 01.11.2005 · idF BGBl. III Nr. 206/2005 Art. 15↗RIS↗
ARTIKEL 15
Anwendbares Recht
Ein gemäß diesem Teil eingerichtetes Gericht entscheidet über die Streitigkeit in Übereinstimmung mit diesem Abkommen sowie den anwendbaren Regeln und Grundsätzen des Völkerrechts.