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Fassungsvergleich zu Rückübernahmeabkommen (Bosnien-Herzegowina)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rückübernahmeabkommen (Bosnien-Herzegowina) 1
Art. 15neu
in Kraft ab 01.09.2007 · idF BGBl. III Nr. 100/2007 Art. 15↗RIS↗
Artikel 15
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Wege mitgeteilt haben, dass ihre jeweiligen innerstaatlichen Verfahren für das Inkrafttreten abgeschlossen sind.