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Fassungsvergleich zu österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen (Deutschland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen (Deutschland) 1
Art. 15neu
in Kraft ab 09.09.2009 · idF BGBl. III Nr. 113/2009 Art. 15↗RIS↗
Artikel 15
Durchführung
Vereinbarungen zur Durchführung dieses Abkommens können zwischen den Verteidigungsministerien der beiden Staaten getroffen werden, die sich gegenseitig über die zuständigen Ansprechpartner zur Durchführung dieses Abkommens unterrichten.