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Norm
Übereinkommen über Streumunition
Fassungen
Art. 15 Übereinkommen über Streumunition
BGBl
Art. 15 Übereinkommen über Streumunition
Judikatur
Art. 15 Übereinkommen über Streumunition
Art. 15 Übereinkommen über Streumunition
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Übereinkommen über Streumunition
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 15
neu
in Kraft ab 01.08.2010 · idF
BGBl. III Nr. 82/2010
Art. 15↗
RIS↗
Artikel 15
Unterzeichnung
Dieses in Dublin am 30. Mai 2008 beschlossene Übereinkommen liegt für alle Staaten am 3. Dezember 2008 in Oslo und danach bis zu seinem Inkrafttreten am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.