Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“ 1
Art. 15neu
in Kraft ab 20.03.2012 · idF BGBl. III Nr. 33/2012 Art. 15↗RIS↗
Artikel 15
Finanzielle Regelungen
Jeder Vertragsstaat trägt seine eigenen Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung, dem Betrieb und der weiteren Entwicklung des FAB CE.