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Fassungsvergleich zu Abkommen über eine Zollunion und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über eine Zollunion und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino 1
Art. 15neu
in Kraft ab 01.04.2002 · idF BGBl. III Nr. 69/2014 Art. 15↗RIS↗
Artikel 15
Die Vertragsparteien kommen überein, die Erholung und Diversifizierung der Wirtschaft von San Marino im gewerblichen und im Dienstleistungssektor zu fördern, wobei die Kooperationsmaßnahmen insbesondere auf die kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet sind.