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Fassungsvergleich zu Finanzierung der vorgesehenen Hilfe im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens××

Änderungen zwischen den Fassungen

Finanzierung der vorgesehenen Hilfe im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens 1
Art. 15neu
in Kraft ab 01.03.2015 · idF BGBl. III Nr. 30/2015 Art. 15↗RIS↗
ARTIKEL 15
Verbindliche Sprachfassungen
Dieses Abkommen ist in einer einzigen Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist; es wird im Archiv des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union hinterlegt; dieses übermittelt der Regierung jedes Unterzeichnerstaats eine beglaubigte Abschrift.
Geschehen zu Luxemburg und Brüssel am vierundzwanzigsten Juni beziehungsweise am sechsundzwanzigsten Juni zweitausenddreizehn.