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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Einkommen- und vom Vermögensteuern (Montenegro)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Einkommen- und vom Vermögensteuern (Montenegro) 1
Art. 15neu
in Kraft ab 21.04.2015 · idF BGBl. III Nr. 51/2015 Art. 15↗RIS↗
Artikel 15
AUFSICHTSRATS- UND VERWALTUNGSRATSVERGÜTUNGEN
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, dürfen im anderen Staat besteuert werden.
Schlagworte
Aufsichtsratsvergütung, Aufsichtsrat