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Fassungsvergleich zu Austausch und gegenseitiger Schutz klassifizierter Informationen (Luxemburg)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Austausch und gegenseitiger Schutz klassifizierter Informationen (Luxemburg) 1
Art. 15neu
in Kraft ab 01.02.2016 · idF BGBl. III Nr. 5/2016 Art. 15↗RIS↗
ARTIKEL 15
STREITBEILEGUNG
Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Gespräche zwischen den Parteien oder auf diplomatischem Wege beigelegt.