Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Konkordat (Heiliger Stuhl)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konkordat (Heiliger Stuhl) 1
Art. 15 § 2aufgehoben
in Kraft 01.05.1934 – 12.08.1960 · idF BGBl. II Nr. 2/1934 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 195/1960 Art. 15 § 2↗RIS↗
§ 2.
Bis zu der im Einvernehmen mit dem Heiligen Stuhle vorzunehmenden Neuregelung wird die Grundlage für die Dotierung des aktiven und pensionierten Klerus die gegenwärtige Kongruagesetzgebung bilden, und zwar mit der Maßgabe, daß bei Änderungen des Diensteinkommens für die Bundesangestellten eine analoge Änderung für den Klerus zu treffen sein wird.