Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu I. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

I. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 16neu
in Kraft ab 04.09.1900 · idF RGBl. Nr. 173/1913 Art. 16↗RIS↗
Artikel 16.
In Rechtsfragen und in erster Linie in Fragen der Auslegung oder der Anwendung internationaler Übereinkommen wird die Schiedssprechung von den unterzeichneten Mächten als das wirksamste und zugleich der Billigkeit am meisten entsprechende Mittel anerkannt, um die Streitigkeiten zu erledigen, die nicht auf diplomatischem Wege geschlichtet worden sind.