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Fassungsvergleich zu Privilegien, Befreiungen und Immunitäten der INTELSAT××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privilegien, Befreiungen und Immunitäten der INTELSAT 1
Art. 16neu
in Kraft ab 04.06.1988 · idF BGBl. Nr. 312/1988 Art. 16↗RIS↗
ARTIKEL 16
(1) Dieses Protokoll tritt am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der zwölften Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
(2) Für jeden Staat, der dieses Protokoll nach Hinterlegung der zwölften Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde ratifiziert, annimmt, genehmigt oder ihm beitritt, tritt es am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde durch diesen Staat in Kraft.