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Fassungsvergleich zu Urheberrechtsübereinkommen von Montevideo betreffend den Schutz von Werken der Literatur und Kunst××

Änderungen zwischen den Fassungen

Urheberrechtsübereinkommen von Montevideo betreffend den Schutz von Werken der Literatur und Kunst 1
Art. 16neu
in Kraft ab 04.12.1923 · idF BGBl. Nr. 75/1924 Art. 16↗RIS↗
Artikel 16.
Der Artikel 13 kann auf die Nationen ausgedehnt werden, die, ohne am Kongreß teilgenommen zu haben, dem gegenwärtigen Übereinkommen beizutreten wünschen.