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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht – Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht – Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen 1
Art. 16neu
in Kraft ab 01.01.1962 · idF BGBl. Nr. 294/1961 Art. 16↗RIS↗
Artikel 16
Dieses Übereinkommen tritt am sechzigsten Tage nach der im Artikel 15 vorgesehenen Hinterlegung der vierten Ratifikationsurkunde in Kraft.
Für jeden Signatarstaat, der später ratifiziert, tritt das Übereinkommen am sechzigsten Tage nach dem Tage der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.
Im Falle des Artikels 14 Absatz 2 wird das Übereinkommen am sechzigsten Tage nach dem Tage der Hinterlegung der Annahmeerklärung anwendbar.