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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten 1
Art. 16neu
in Kraft ab 02.09.1977 · idF BGBl. Nr. 488/1977 Art. 16↗RIS↗
Artikel 16
Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten zum Beitritt auf. Die Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.