Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Türkei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Türkei) 1
Art. 16neu
in Kraft ab 01.11.1992 · idF BGBl. Nr. 571/1992 Art. 16↗RIS↗
Artikel 16
(1) Dieses Abkommen berührt nicht andere Verträge, die zwischen den beiden Vertragsstaaten gelten und die für besondere Rechtsgebiete die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen oder anderer Titel regeln.
(2) Dieses Abkommen berührt nicht die im Verhältnis zu ihm günstigeren Bestimmungen des inneren Rechtes eines Vertragsstaates, die die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen oder anderer Titel vorsehen.