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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung – Erbschafts- und Schenkungssteuern (Frankreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung – Erbschafts- und Schenkungssteuern (Frankreich) 1
Art. 16neu
in Kraft ab 01.09.1994 · idF BGBl. Nr. 614/1994 Art. 16↗RIS↗
Artikel 16
Diplomaten und Konsularbeamte
Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den Diplomaten und Konsularbeamten nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Vereinbarungen zustehen.