Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 16neu
Teil IV
Sonstige Bestimmungen
Änderungen dieses Abkommens treten für die Mitglieder, die sie annehmen, mit Annahme durch zwei Drittel der Organisationsmitglieder und für jedes weitere Mitglied mit Annahme durch dieses Mitglied in Kraft.