Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Syrien über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
1§ 0↗RIS↗
Art. 16neu
Artikel 16
Mit Rechtswirksamkeit des vorliegenden Abkommens tritt das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Syrien über wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit vom 19. September 1974 außer Kraft.