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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege 1
Art. 16neu
in Kraft ab 01.01.1970 · idF BGBl. Nr. 258/1969 Art. 16↗RIS↗
Artikel 16
Das diesem Abkommen beiliegende Schlußprotokoll ist Bestandteil des Abkommens.