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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Israel)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Israel) 1
Art. 16neu
in Kraft ab 05.09.1963 · idF BGBl. Nr. 260/1963 Art. 16↗RIS↗
Artikel 16. Inkrafttreten
Das vorliegende Abkommen tritt vierzehn Tage nach dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Jerusalem, am zweiundzwanzigsten August eintausendneunhundertdreiundsechzig, in zwei Ausfertigungen in englischer Sprache.