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Fassungsvergleich zu Eisenbahn - Grenzübergang (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Eisenbahn - Grenzübergang (Tschechische R) 1
Art. 16neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 41/1964 Art. 16↗RIS↗
Artikel 16
Zollkontrolle, Devisenbestimmungen
Die Bestimmungen der Artikel 14 und 15 berühren nicht die Vorschriften der beiden Vertragsstaaten über die Durchführung der Zollkontrolle und über die Ein- und Ausfuhr von Werten, die den Devisenbestimmungen unterliegen.