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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Indien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Indien) 1
Art. 16neu
in Kraft ab 01.12.1989 · idF BGBl. Nr. 554/1989 Art. 16↗RIS↗
Artikel 16
Beratung
Im Geiste enger Zusammenarbeit werden die Luftfahrtbehörden der beiden Vertragsparteien regelmäßig ihre Ansichten über die Anwendung und Auslegung des vorliegenden Abkommens austauschen.