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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Iran)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Iran) 1
Art. 16neu
in Kraft ab 11.07.2004 · idF BGBl. III Nr. 81/2004 Art. 16↗RIS↗
Artikel 16
AUFSICHTSRATS- UND VERWALTUNGSRATSVERGÜTUNGEN
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, dürfen im anderen Staat besteuert werden.
Schlagworte
Aufsichtsratsvergütung, Aufsichtsrat