Änderungen zwischen den Fassungen
Weltpostverein – Übereinkommen zwischen der Organisation der Vereinten Nationen und dem Weltpostverein
1§ 0↗RIS↗
Art. 16neu
Artikel XVI
Abänderung
Nach einer sechs Monate vorher gegebenen Anzeige kann das vorliegende Übereinkommen im Einvernehmen zwischen den Vereinten Nationen und dem Verein abgeändert werden.
Paris, am 4. Juli 1947.