Änderungen zwischen den Fassungen
Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion
1§ 0↗RIS↗
Art. 16neu
ARTIKEL 16
Geschehen zu Brüssel am zweiten März zweitausendundzwölf.
Dieses Abkommen ist in bulgarischer, dänischer, niederländischer, englischer, estnischer, finnischer, französischer, deutscher, griechischer, ungarischer, irischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, slowakischer, slowenischer, spanischer und schwedischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Verwahrers hinterlegt wird; dieser übermittelt den Vertragsparteien je eine beglaubigte Abschrift.