Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 164geändertAbs 1; Abs 2
… 3 unveränderte Absätze
Zwölfter Teil
Schlußbestimmungen
Artikel 164
Ausführungsordnung und Protokolle
(1) Die Ausführungsordnung, das Anerkennungsprotokoll, das Protokoll über Vorrechte und Immunitäten, das Zentralisierungsprotokoll sowie, das Protokoll über die Auslegung des Artikels 69 sowie das Personalstandsprotokoll sind Bestandteile des Übereinkommens.
(2) Im Fall Bei mangelnder Übereinstimmung zwischen Vorschriften des Übereinkommens und Vorschriften der Ausführungsordnung gehen die Vorschriften des Übereinkommens vor.