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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien 1
Art. 165neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Art. 165↗RIS↗
UNTERABSCHNITT 2
MARKEN
ARTIKEL 165
Internationale Übereinkünfte
Die Vertragsparteien bekräftigen ihr Bekenntnis
a) zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und
b) zum Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken.