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Fassungsvergleich zu EPÜ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) 1
Art. 169neu
in Kraft ab 01.05.1979 · idF BGBl. Nr. 350/1979 Art. 169↗RIS↗
Artikel 169
Inkrafttreten
(1) Dieses Übereinkommen tritt in Kraft drei Monate nach Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde von sechs Staaten, in deren Hoheitsgebiet im Jahre 1970 insgesamt mindestens 180 000 Patentanmeldungen für die Gesamtheit dieser Staaten eingereicht wurden.
(2) Jede Ratifikation oder jeder Beitritt nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens wird am ersten Tag des dritten Monats nach der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde wirksam.