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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht 1
Art. 17neu
in Kraft ab 03.06.1975 · idF BGBl. Nr. 387/1975 Art. 17↗RIS↗
Artikel 17
Dieses Übereinkommen tritt am sechzigsten Tag nach der in Artikel 16 Absatz 2 vorgesehenen Hinterlegung der dritten Ratifikationsurkunde in Kraft.
Das Übereinkommen tritt für jeden Unterzeichnerstaat, der es später ratifiziert, am sechzigsten Tag nach Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.