Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Frankreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Frankreich) 1
Art. 17neu
in Kraft ab 22.09.1975 · idF BGBl. Nr. 196/1976 Art. 17↗RIS↗
Artikel XVII
Dieses Abkommen gilt, soweit es die Französische Republik betrifft, für das Gebiet der Französischen Republik, für die französischen Übersee-Departements und die überseeischen Gebiete.