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Fassungsvergleich zu Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Ungarn) 1
Art. 17neu
in Kraft ab 01.12.1994 · idF BGBl. Nr. 801/1994 Art. 17↗RIS↗
Artikel XVII
(zu Artikel 22 des Übereinkommens in Verbindung mit Artikel 4 des Zusatzprotokolls)
Die Strafnachrichten werden mindestens einmal vierteljährlich zwischen dem Bundesminister für Inneres der Republik Österreich und dem Innenminister der Republik Ungarn ausgetauscht.