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Fassungsvergleich zu Satzung der Welt-Fremdenverkehrsorganisation××

Änderungen zwischen den Fassungen

Satzung der Welt-Fremdenverkehrsorganisation 1
Art. 17neu
in Kraft ab 22.12.1975 · idF BGBl. Nr. 343/1976 Art. 17↗RIS↗
Artikel 17
Der Rat wählt aus dem Kreise seiner gewählten Mitglieder einen Vorsitzenden und stellvertretende Vorsitzende für eine Amtsdauer von einem Jahr.