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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Anpassungsprotokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Anpassungsprotokoll 1
Art. 17neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 910/1993 Art. 17↗RIS↗
Artikel 17
In Protokoll 41 über bestehende Abkommen werden folgende Worte gestrichen:
„29.4.1963/
3.12.1976
Vereinbarung und Zusatzvereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung. Gemischtes Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden.
3.12.1976
Vereinbarung zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigung. Gemischtes Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden.“