Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Syrien über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Syrien über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit 1
Art. 17neu
in Kraft ab 01.10.1997 · idF BGBl. III Nr. 147/1997 Art. 17↗RIS↗
Artikel 17
(1) Das vorliegende Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander das Vorliegen der innerstaatlichen Voraussetzungen notifiziert haben.
(2) Das vorliegende Abkommen wird für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht drei Monate vor Ablauf seiner Gültigkeit von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt wird.
Geschehen zu Damaskus, am 6. Juni 1996 in zwei Urschriften, jeweils in deutscher, arabischer und englischer Sprache, wobei alle Texte in gleicher Weise authentisch sind. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten ist der englische Text maßgebend.