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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Spanien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Spanien) 1
Art. 17neu
in Kraft ab 01.07.1983 · idF BGBl. Nr. 306/1983 Art. 17↗RIS↗
ABSCHNITT V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 17
Formblätter
Soweit in dieser Vereinbarung Bescheinigungen vorgesehen sind, werden die entsprechenden Formblätter von den in Betracht kommenden Verbindungsstellen festgelegt.