Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 17neu
Artikel 17
Die Vertragsparteien tauschen jährlich bis zu je zehn Deutsch- bzw. Russischlehrer an höheren Schulen und pädagogischen Akademien zwecks Teilnahme an einmonatigen Sommerkursen aus.
Die Bedingungen dieses Austausches sind aus