Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Grenzstrecke Donau, March, Thaya - techn.-ökonomische Fragen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzstrecke Donau, March, Thaya - techn.-ökonomische Fragen (aufgehoben) 1
Art. 17aufgehoben
in Kraft 02.09.1930 – 31.12.1992 · idF BGBl. Nr. 277/1930 Art. 17↗RIS↗
Instandhaltungsarbeiten.
Artikel 17. Die Instandhaltungsarbeiten werden von jenem Staate auf eigene Kosten besorgt, auf dessen Gebiete sie zur Ausführung gelangen. Über die Räumung des Flußbettes werden fallweise besondere Vereinbarungen getroffen werden.