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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Tunesien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Tunesien) 1
Art. 17neu
in Kraft ab 19.05.1967 · idF BGBl. Nr. 251/1967 Art. 17↗RIS↗
ARTIKEL 17
ANPASSUNG AN MULTILATERALE ABKOMMEN
Das vorliegende Abkommen und dessen Anhang werden in der Weise geändert, daß sie jedem multilateralen Abkommen über die Zivilluftfahrt, durch das die beiden Vertragschließenden Teile gebunden werden, entsprechen.