Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 17neu
ARTIKEL 17
ANPASSUNG AN MULTILATERALE ABKOMMEN
Das vorliegende Abkommen und dessen Anhang werden in der Weise geändert, daß sie jedem multilateralen Abkommen über die Zivilluftfahrt, durch das die beiden Vertragschließenden Teile gebunden werden, entsprechen.