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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Uganda)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Uganda) 1
Art. 17neu
in Kraft ab 29.06.1974 · idF BGBl. Nr. 344/1974 Art. 17↗RIS↗
Artikel 17
Inkrafttreten
Diese (Anm.: richtig: Dieses) Abkommen tritt zu dem auf diplomatischem Wege festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
Zu URKUND dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Urschrift zu Entebbe am 26. November 1970 in englischer Sprache.