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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Myanmar)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Myanmar) 1
Art. 17neu
in Kraft ab 01.02.1977 · idF BGBl. Nr. 330/1978 Art. 17↗RIS↗
ARTIKEL XVII
Dieses Abkommen samt Anhang tritt sechzig Tage nach dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung in Kraft.
ZU URKUND DESSEN haben die Unterfertigten, von der Österreichischen Bundesregierung bzw. dem Ministerrat der Sozialistischen Republik der Burmesischen Union ordnungsgemäß ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Rangoon, am 3. Dezember 1976 in zweifacher Urschrift in englischer Sprache.