Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Gambia)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Gambia) 1
Art. 17neu
in Kraft ab 01.04.1987 · idF BGBl. Nr. 179/1987 Art. 17↗RIS↗
Artikel 17
Registrierung
Dieses Abkommen, seine Anhänge und jede Änderung des Abkommens oder seiner Anhänge sind bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zu registrieren.